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Der 21-Jährige war laut Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ein ehemaliger Schüler der betroffenen Bildungseinrichtung BORG Dreierschützengasse, der die Schule nicht abgeschlossen hatte. Er war bisher nicht amtsbekannt. Medienberichte, wonach der Schüler in der Vergangenheit gemobbt worden sein soll, wollten Karner und die Polizei bisher nicht bestätigen.
Einen Bericht, wonach am Wohnort des 21-Jährigen bei einer Durchsuchung ein Abschiedsbrief gefunden worden sei, bestätigte der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, am Abend gegenüber der ZIB Spezial. Dieser lag in analoger und digitaler Form vor. "Es kann aber aus dem Abschiedsbrief kein Motiv entnommen werden. Das ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen", wie Ruf dazu betonte.
Abschiedsbrief ohne Hinweis auf MotivNach dem Amoklauf von Graz mit elf Toten gibt es weiterhin keine Hinweise auf ein Motiv. Zwar sei bei einer Hausdurchsuchung bei dem mutmaßlichen Täter ein Abschiedsbrief in analoger und digitaler Form gefunden worden, sagte Franz Ruf, Direktor für öffentliche Sicherheit, am Dienstagabend. Aus dem Abschiedsbrief könne aber "kein Motiv entnommen werden. Das ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen."
Ruf zu Waffenbesitz: Genauen Sachverhalt prüfenAuch was den legalen Besitz der Tatwaffen betrifft, gelte es noch, den genauen Sachverhalt zu prüfen. Der Täter habe nach Angaben von Ruf eine Schrotflinte und eine Faustfeuerwaffe besessen und beide Waffen "hat er zum Einsatz gebracht". Sie seien auch am Tatort gefunden worden.
Für eine Schusswaffe der Kategorie B werde eine Waffenbesitzkarte benötigt, dazu müsse man auch ein psychologisches Gutachten vorlegen und die sichere Handhabung der Waffe nachweisen. "Offenbar hat er die Voraussetzungen besessen, sonst wäre er nicht legal an diese Schusswaffe gelangt."
(Bild) zwei Polizisten nehmen schusssichere Westen aus einem Einsatzfahrzeug
Mehr zum Thema Amoklauf beispiellos für ÖsterreichNatürlich werde man sich diesen Fall ansehen, und wenn es Lücken gebe, gehörten diese geschlossen. "Wir wissen, dass der Täter in diesem Fall die rechtliche Notwendigkeit des Besitzes nachweisen muss, und da reicht eine Aussage, wie zum Beispiel, dass man sich in den eigenen vier Wänden verteidigen will." Allerdings dürfe man diese Waffe mit einer Waffenbesitzkarte nicht führen, wie es der Täter gemacht habe. "Man darf sie zu Hause aufbewahren."
Rund 1,5 Millionen erfasste SchusswaffenIn Österreich ist der Besitz von Waffen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr grundsätzlich erlaubt. Schusswaffen sind in drei Kategorien eingestuft. In Kategorie A fallen verbotene Waffen und Kriegsmaterial wie Pumpguns, Maschinengewehre und getarnte Schusswaffen, z. B. ein schießender Kugelschreiber. Kategorie B umfasst Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen. In Kategorie C fallen Gewehre und Schrotflinten.
Die Zahl der privaten Waffenbesitzer und -besitzerinnen in Österreich hat sich zuletzt stetig erhöht. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 stieg die Anzahl von 369.953 auf 374.141, wie das Innenministerium auf APA-Anfrage bekanntgab. Derzeit sind 1.518.873 Waffen, Zubehör sowie Magazine im Besitz der heimischen Bevölkerung (Stichtag: 1. Juni).
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