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"Seit 2015 beschäftigen sich sogenannte Experten des IWM mit der Realisierung eines kommerziellen Programms, das mit Versuchen in Verbindung steht, die die territoriale Integrität unseres Landes zu verletzen", hieß es am 21. Mai in einer Presseaussendung der Generalstaatsanwaltschaft.
Diese Personen würden unter der Anleitung westlicher Geheimdienste durch Faktenmanipulation an der Schaffung eines Bilds von Russland als Aggressor arbeiten. In ihren Publikationen riefen Pseudoforscher des IWM zudem auf, Waffen an Kiewer Neonazis zu liefern und unterstützten verbrecherische Attacken auf die zivile Bevölkerung. Als Partner des Instituts fungierten die bereits zu auf dem Territorium der Russischen Föderation als unerwünscht erklärten Open Society Foundations und der Atlantic Council aus den USA sowie die österreichische Central European University (CEU), begründete die Generalstaatsanwaltschaft damals.
Das IWM habe sich seiner Gründung 1982 dem Austausch zwischen Wissenschaftlern und Intellektuellen unterschiedlicher Disziplinen und Weltanschauungen sowie der Förderung der Demokratie verschrieben, kommentierte am Freitag eine Sprecherin des Institution gegenüber der APA. Diesen Grundsätzen sehe man sich auch nach wie vor verpflichtet und man nehme die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation zur Kenntnis. "Unsere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz jener Personen und Organisationen, die mit dem IWM in Verbindung stehen", betonte die Sprecherin.
Haftstrafen drohenBei der renommierten Wiener Institution mit Fokus auf Osteuropa handelt es sich um die mittlerweile 232. internationale Organisation, die seit der Schaffung einer diesbezüglichen rechtlichen Grundlage im Jahr 2015 vom russischen Staat als "unerwünscht" gelistet wurde. Das IWM ist die zweite derartige Institution in Österreich - bereits 2023 war die CEU gelistet worden.
Mehrheitlich betroffen sind westliche Thinktanks und russische Exilmedien. Jede Zusammenarbeit mit derartigen Organisationen kann in Russland zunächst als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe geahndet werden. Zusammenarbeit dabei wurde zuletzt von russischen Strafverfolgern breit ausgelegt, dazu zählt etwa auch die Veröffentlichung eines Links auf eine von IWM unterstützte Publikation in sozialen Netzwerken. Im Wiederholungsfall drohen nach Artikel 284.1 des russischen Strafrechts Haftstrafen von bis zu vier Jahren. Noch höhere Strafen sind bei finanzieller Unterstützung bzw. dem Managen von "unerwünschten Organisationen" möglich.
Verbot von Publikationen in RusslandRelevant ist die aktuelle Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft insbesondere für Personen, die für das IWM arbeiten oder mit ihm kooperieren und gleichzeitig etwa familiäre Beziehungen nach Russland haben. Dieser Personenkreis kann nunmehr nur noch unter sehr hohem persönlichen Risiko in dieses Land reisen.
Die aktuelle Entscheidung könnte gleichzeitig aber auch zu einem intellektuellen Kollateralschaden im akademischen Betrieb Russlands führen: Jede jemals mit Unterstützung des IWM entstandene Publikation darf ab sofort in russischen Bibliotheken nicht mehr ausgegeben und in russischen Buchhandlungen nicht mehr verkauft werden. Beides könnte als Zusammenarbeit mit einer "unerwünschten Organisation" ausgelegt und bestraft werden.
Dieser Artikel stammt von ORF und nicht von Retrospace. Für den Inhalt ist ORF verantwortlich.
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